Wegweiser im Nachlassfall

Handlungshilfen für Hinterbliebene

1. Totenschein

Der Totenschein wird vom (Unfall-) Arzt, dem Krankenhausarzt oder dem Leichenschaudienst ausgestellt.

2. Sterbeurkunde

Sie erhalten die Sterbeurkunde vom Bezirksstandesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist. Diese sollten Sie so bald wie möglich nach dem Todestag dort ausstellen lassen. Bestattungsunternehmen können Ihnen dabei Unterstützung bieten.

3. Bestattung

• Bestattungsunternehmen mit der gewünschten Bestattungsform beauftragen
• Termin festlegen

4. Traueranzeigen und Trauerkarten

• Traueranzeigen in den gewünschten Zeitungen aufgeben
• Trauerkarten erstellen und den Druck in Auftrag geben

5. Trauerfeier planen

• Zeitpunkt & Örtlichkeit
• Gäste (ggf. Unterbringung auswärtiger Trauergäste)
• Speisen & Dekoration

6. Testament oder Erbvertrag

Das Testament oder der Erbvertrag kann beim Amtsgericht hinterlegt sein. Sollte sich die letztwillige Verfügung zu Hause befinden, muss diese zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht vorgelegt werden.

7. Erbschein

Sie erhalten den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag (kostenpflichtig).

8. Ausschlagung

Die Ausschlagung der Erbschaft muss binnen sechs Wochen ab Kenntniserlangung des Erbfalls dem Amtsgericht vorliegen.

9. Finanzamt

Nach Kenntniserlangung des Erbfalls haben Sie drei Monate Zeit, mittels Formblatt dem örtlichen Finanzamt den Erbfall anzuzeigen. Bei Erbimmobilien ist eine separate Anlage zum Grundvermögen erforderlich. Der ImmoCheck Plus kann Sie dabei unterstützen.

10. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag

Die Sterbeurkunde ist beim Arbeitgeber einzureichen. Bei einem Unfall muss der Arbeitgeber die Sterbeurkunde der Berufsgenossenschaft vorlegen.

11. Witwen- und Waisenrente

Die Hinterbliebenenrente für Verwitwete beträgt im sogenannten Sterbevierteljahr 100 % der Rente des Verstorbenen. Ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners reduziert sich die Rente, je nach Fallgruppe, auf einen geringeren Prozentsatz.


Kinder unter 18 Jahren, die einen Elternteil verlieren, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr erhalten. Witwen- und Waisenrente müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde und den letzten Rentenbescheid (Witwenrente). Denken Sie bitte auch daran, private Rententräger (z. B. im Fall einer Betriebsrente) zu informieren.

12. Krankenkasse und Beihilfestellen

Legen Sie die Sterbeurkunde und den Beleg der Bestattungskosten bei der Krankenkasse oder der Beihilfestelle des Verstorbenen vor, um gegebenenfalls das Sterbegeld (bei Beamten) zu erhalten. Hierbei kann Sie das Bestattungsinstitut unterstützen.

13. (Risiko-) Lebensversicherung

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner der Versicherung. Sie benötigen die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde.

14. Diverse Versicherungen (z.B. Zusatz-, Haftpflichtversicherungen, Hausrat, Rechtsschutz)

Folgende Dokumente benötigen Sie zur Vorlage bei der zuständigen Stelle der Versicherung:
• Versicherungspolice
• Sterbeurkunde

15. Vollmachten

Prüfen Sie, ob Vollmachten für Konten/Depots/Safes existieren und weiterhin Bestand haben sollen.

16. Überprüfung von Lastschrift- und Daueraufträgen

Bitte sichten Sie - soweit Sie berechtigt sind - die Kontoauszüge (am besten die der letzten 12 Monate) und kontaktieren Sie den Empfänger bzw. die einziehende Stelle. Stellen Sie fest, welche Daueraufträge existieren, und löschen Sie hinfällige, wenn Sie verfügungsberechtigt (Erbe) sind.

17. Bankangelegenheiten

Stellen Sie fest, welche Bankverbindungen bestehen, und kontaktieren Sie die betroffenen Banken. Folgende Dokumente werden neben der Sterbeurkunde ggf. von der Bank benötigt:
• Erbschein
• gerichtliche und beglaubigte Eröffnungsniederschrift mit allen Testamenten/Erbverträgen

18. Kredit- und Debitkarten

Befinden sich im Nachlass Bankkarten wie Kredit- oder Debitkarten, vernichten Sie diese durch mehrmaliges Zerschneiden oder bringen Sie die Karten zu der betreffenden Bank, wenn Sie verfügungsberechtigt (Erbe) sind.

19. Erbin bzw. Erbe im Ausland

Haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland, ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt des Verstorbenen zu beantragen. Erst mit Vorlage der Bescheinigung sind Verfügungen bei Banken möglich.

20. Sonstiges Vermögen

Sollte sich z. B. eine Waffensammlung im Nachlass befinden, nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem örtlichen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat auf.

21. Kündigung von Verträgen

Kündigen Sie, soweit Sie berechtigt sind, gegebenenfalls Verträge wie zum Beispiel: Telefon, Internet, Heizung, Strom, Wasser, Gas, Miete, Stellplatz, Abonnements, Rundfunk und Fernsehen, Vereinsmitgliedschaften.

22. Digitaler Nachlass

Hierzu gehören:
• Cloud, Daten auf Notebook, Tablet, Smartphone oder PC
• E-Mail-Account
• Website
• Nutzerprofile auf sozialen Netzwerken Accounts, bei Online-Bezahlsystemen, Konten bei Online Shops
• Online-Abonnements


Prüfen Sie als Erbe, was im Netz des Verstorbenen existiert und welche Zugriffe Sie haben. Im besten Fall liegen Passwörter und Zugangsdaten vor. Anderenfalls kontaktieren Sie die jeweiligen Webbetreiber.

NL

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