Drei Wege für Erben einer Immobilie
Wofür Sie sich auch entscheiden – wir unterstützen Sie dabei! Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen, die Chancen und Optionen zu erkennen.

Immobilie renovieren, umbauen und gestalten
Gestalten Sie die Immobilie nach Ihren Vorstellungen, schaffen Sie neue Erlebnisse und langanhaltendes Wohlbefinden für sich und Ihre Familie.
Vorteil: Erbschaftssteuerfreiheit bei mindestens 10 Jahren Nutzung; Wohnfläche über 200 m² ist steuerpflichtig.
Nachteil: Renovierungsaufwand; eventuell nicht im gewohnten Umfeld.

Vermieten und finanzielle Stabilität schaffen
Sie können die geerbte Immobilie natürlich auch
vermieten. Dies kann Ihnen eine regelmäßige Einnahmequelle bieten und Sie finanziell unterstützen.
Vorteil: Verbleib im eigenen Familienbesitz; Altersvorsorge durch vermietetes Immobilieneigentum.
Nachteil: Großer Aufwand; ggf. anfallende Erbschaftssteuer.

Verkaufen und finanzielle Freiheit errreichen
Der Immobilienverkauf kann Ihnen finanzielle Freiheit bringen oder Ihnen helfen, anstehende Verpflichtungen zu begleichen oder neue Wege zu gehen.
Vorteil: Neues Zuhause für eine andere Familie schaffen; Liquidität für gegebenenfalls anfallende Erbschaftssteuer.
Nachteil: Emotionale Herausforderung
Wegweiser im Nachlassfall
Handlungshilfen für Hinterbliebene
1. Totenschein
Der Totenschein wird vom (Unfall-) Arzt, dem Krankenhausarzt oder dem Leichenschaudienst ausgestellt.
2. Sterbeurkunde
Sie erhalten die Sterbeurkunde vom Bezirksstandesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist. Diese sollten Sie so bald wie möglich nach dem Todestag dort ausstellen lassen. Bestattungsunternehmen können Ihnen dabei Unterstützung bieten.
3. Bestattung
• Bestattungsunternehmen mit der gewünschten Bestattungsform beauftragen
• Termin festlegen
4. Traueranzeigen und Trauerkarten
• Traueranzeigen in den gewünschten Zeitungen aufgeben
• Trauerkarten erstellen und den Druck in Auftrag geben
5. Trauerfeier planen
• Zeitpunkt & Örtlichkeit
• Gäste (ggf. Unterbringung auswärtiger Trauergäste)
• Speisen & Dekoration
6. Testament oder Erbvertrag
Das Testament oder der Erbvertrag kann beim Amtsgericht hinterlegt sein. Sollte sich die letztwillige Verfügung zu Hause befinden, muss diese zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht vorgelegt werden.
7. Erbschein
Sie erhalten den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag (kostenpflichtig).
8. Ausschlagung
Die Ausschlagung der Erbschaft muss binnen sechs Wochen ab Kenntniserlangung des Erbfalls dem Amtsgericht vorliegen.
9. Finanzamt
Nach Kenntniserlangung des Erbfalls haben Sie drei Monate Zeit, mittels Formblatt dem örtlichen Finanzamt den Erbfall anzuzeigen. Bei Erbimmobilien ist eine separate Anlage zum Grundvermögen erforderlich. Der ImmoCheck Plus kann Sie dabei unterstützen.
10. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag
Die Sterbeurkunde ist beim Arbeitgeber einzureichen. Bei einem Unfall muss der Arbeitgeber die Sterbeurkunde der Berufsgenossenschaft vorlegen.
11. Witwen- und Waisenrente
Die Hinterbliebenenrente für Verwitwete beträgt im sogenannten Sterbevierteljahr 100 % der Rente des Verstorbenen. Ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners reduziert sich die Rente, je nach Fallgruppe, auf einen geringeren Prozentsatz.
Kinder unter 18 Jahren, die einen Elternteil verlieren, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr erhalten. Witwen- und Waisenrente müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde und den letzten Rentenbescheid (Witwenrente). Denken Sie bitte auch daran, private Rententräger (z. B. im Fall einer Betriebsrente) zu informieren.
12. Krankenkasse und Beihilfestellen
Legen Sie die Sterbeurkunde und den Beleg der Bestattungskosten bei der Krankenkasse oder der Beihilfestelle des Verstorbenen vor, um gegebenenfalls das Sterbegeld (bei Beamten) zu erhalten. Hierbei kann Sie das Bestattungsinstitut unterstützen.
13. (Risiko-) Lebensversicherung
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner der Versicherung. Sie benötigen die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde.
14. Diverse Versicherungen (z.B. Zusatz-, Haftpflichtversicherungen, Hausrat, Rechtsschutz)
Folgende Dokumente benötigen Sie zur Vorlage bei der zuständigen Stelle der Versicherung:
• Versicherungspolice
• Sterbeurkunde
15. Vollmachten
Prüfen Sie, ob Vollmachten für Konten/Depots/Safes existieren und weiterhin Bestand haben sollen.
16. Überprüfung von Lastschrift- und Daueraufträgen
Bitte sichten Sie - soweit Sie berechtigt sind - die Kontoauszüge (am besten die der letzten 12 Monate) und kontaktieren Sie den Empfänger bzw. die einziehende Stelle. Stellen Sie fest, welche Daueraufträge existieren, und löschen Sie hinfällige, wenn Sie verfügungsberechtigt (Erbe) sind.
17. Bankangelegenheiten
Stellen Sie fest, welche Bankverbindungen bestehen, und kontaktieren Sie die betroffenen Banken. Folgende Dokumente werden neben der Sterbeurkunde ggf. von der Bank benötigt:
• Erbschein
• gerichtliche und beglaubigte Eröffnungsniederschrift mit allen Testamenten/Erbverträgen
18. Kredit- und Debitkarten
Befinden sich im Nachlass Bankkarten wie Kredit- oder Debitkarten, vernichten Sie diese durch mehrmaliges Zerschneiden oder bringen Sie die Karten zu der betreffenden Bank, wenn Sie verfügungsberechtigt (Erbe) sind.
19. Erbin bzw. Erbe im Ausland
Haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland, ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt des Verstorbenen zu beantragen. Erst mit Vorlage der Bescheinigung sind Verfügungen bei Banken möglich.
20. Sonstiges Vermögen
Sollte sich z. B. eine Waffensammlung im Nachlass befinden, nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem örtlichen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat auf.
21. Kündigung von Verträgen
Kündigen Sie, soweit Sie berechtigt sind, gegebenenfalls Verträge wie zum Beispiel: Telefon, Internet, Heizung, Strom, Wasser, Gas, Miete, Stellplatz, Abonnements, Rundfunk und Fernsehen, Vereinsmitgliedschaften.
22. Digitaler Nachlass
Hierzu gehören:
• Cloud, Daten auf Notebook, Tablet, Smartphone oder PC
• E-Mail-Account
• Website
• Nutzerprofile auf sozialen Netzwerken Accounts, bei Online-Bezahlsystemen, Konten bei Online Shops
• Online-Abonnements
Prüfen Sie als Erbe, was im Netz des Verstorbenen existiert und welche Zugriffe Sie haben. Im besten Fall liegen Passwörter und Zugangsdaten vor. Anderenfalls kontaktieren Sie die jeweiligen Webbetreiber.

Laden Sie hier die Nachlass-Checkliste herunter
Hier finden Sie erste Orientierungshilfen für die wichtigsten Schritte und Formalitäten rund um Ämter, Bestattung, Finanzdienstleister, Versicherungen u.v.m.Sie haben Fragen rund um das Thema Nachlass?
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¹ Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche softwarebasierte erste Einschätzung des zum jeweiligen Zeitpunkt bei einem Verkauf erzielbaren Preises auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen. Es erfolgt keine Besichtigung vor Ort.
² Mit dem Marktwert ermitteln wir den Wert, der beim Verkauf einer Immobilie zum jeweiligen Zeitpunkt am Markt voraussichtlich zu erzielen ist.